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Impressum

Herausgeber


Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde)
Bürgermeister Andreas Pietsch

 

Kontakt:

Schulstraße 11

39624 Kalbe (Milde)

Telefon: 039080/971-0
E-Mail:

 

Bildnachweise

©Stadtarchiv Kalbe (Milde)

©Ulrich Schmidt, Kalbe (Milde)

©Karola Pfandt

©Elvira Chevalier



Haftungsausschluss

Die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) betont hiermit ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss
auf Gestaltung und Inhalte aller extern verlinkten Internetseiten/Dateien hat und übernimmt keine
Haftung. Die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) trägt keine Verantwortung für die Art, wie die
hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden. Die Rechte an allen verwendeten Namen,
Produktbezeichnungen und Bilder verbleiben bei den jeweiligen Eigentümern.
Die Rechte an allen Bildern auf der Webseite liegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der
Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde).
Bei der Erstellung vieler Bilddokumente war der Fotoclub Kalbe (Milde) beteiligt.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse

www.stadt-kalbe-milde.de

Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.

 

Elektronischer Zugang zur Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde)

gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Sozialgesetzbuch (SGB)
und Abgabenordnung (AO)

Die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) weist hiermit explizit darauf hin, dass sie zur Zeit noch
keinen elektronischen Zugang gem. § 3a VwVfG, § 36a SGB oder § 87a AO eröffnet hat.

Das Bundesrepublik Deutschland hat im § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgelegt:

  • 3a VwVfG
    Elektronische Kommunikation

Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen
Zugang eröffnet. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch
Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person
des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet,
teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen
unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische
Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder
als Schriftstück zu übermitteln.

Sozialgesetzbuch und Abgabenordnung sehen analoges vor.

Damit kann nunmehr die gesetzlich geforderte Schriftform (analog Zivilrecht § 126 b BGB) durch die
elektronische Form, allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, erfüllt werden.

Voraussetzung ist, dass sowohl auf der Verwaltungs- als auch auf der Kundenseite der entsprechende
„Zugang“ eröffnet wird, um eine elektronische Kommunikation mit den gesetzlich gestellten
Anforderungen zu erfüllen.

Hierzu müssen jedoch beidseitig die entsprechenden technischen Einrichtungen und die organisatorischen
sowie rechtlichen Maßnahmen vorhanden bzw. getroffen sein.

Durch die generelle Erreichbarkeit per eMail hat die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) zwar durch
konkludentes Handeln den „Zugang“ eröffnet, erfüllt aber noch nicht die technischen und die formellen
Voraussetzungen des gesetzlich vorgesehenen „Zugangs“.

Insofern weist die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) hiermit explizit darauf hin, dass sie zur
Zeit noch keinen elektronischen Zugang gem. § 3a, Absatz 1 VwVfG eröffnet hat.

Bevor die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) auf die Begründung ihres Handeln eingeht (siehe unten),
wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die schon seit langem mögliche elektronische
Kommunikation per eMail gewünscht und akzeptiert ist.

Sofern das Verwaltungshandeln aus rechtlichen Gründen jedoch dem Schriftformerfordernis unterliegt,
bitten wir auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Sofern sich auf dem elektronischen Kommunikationsweg technische bzw. rechtliche Schwierigkeiten /
Bedenken ergeben und diese Form zur rechtlich ordnungsgemäßen (gesetzlich vorgeschriebenen)
Bearbeitung bei der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) nicht geeignet ist, wird dies dem Absender
(Kunden) gem. § 3a, Absatz 3, Satz 1 VwVfG unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen
mitgeteilt.

Sofern ein Empfänger (Kunde) einer elektronischen, städtischen Mitteilung geltend macht, dass er
die übermittelten Dokumente nicht bearbeiten / einsehen kann, werden diese entweder in geeigneter
Form erneut versandt oder auf dem herkömmlichen Postwege als Schriftstück übermittelt
(vgl. § 3a, Absatz 3, Satz 2 VwVfG).

Begründung:

Die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ist derzeit

äußerst gering. Nur wenige Verwaltungen bzw. Bürgerinnen und Bürger erfüllen derzeit die technischen
und rechtlichen Voraussetzungen, um den geforderten Zugang nach § 3a VwVfG zu eröffnen.
Deshalb ist zur Zeit nur mit sehr geringen Fallzahlen / geringem Bedarf zu rechnen.
Neben den technischen Voraussetzungen sind bei der Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde), die
rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Eröffnung des Zugangs nach VwVfG zu schaffen,
was jedoch nicht unerhebliche finanzielle und personelle Ressourcen binden würde.
Aufgrund der Vielzahl der am Markt verfügbaren Techniken und Produkte, welche auch nicht
miteinander kompatibel sind, kann eine Verwaltung nicht alle möglichen Signatur- und
Verschlüsselungstechniken unterstützen. Die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe(Milde) müsste sich also
für eine Form entscheiden und eine verbindliche Vorgabe machen. Im Umkehrschluss würde sie somit alle
anderen möglichen Formen ausschließen. Dies bedeutet, dass die Zahl der derzeit potentiell möglichen
Benutzer noch weiter sinkt.

Da sich bisher noch kein tatsächlicher Standard mit hohem Verbreitungsgrad und hoher Akzeptanz beim
Kunden auf dem Markt etabliert hat, wird die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) die weitere Entwicklung
beobachten und abwarten, um nicht Fehlinvestitionen zu tätigen.

Google Maps:

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von Google Maps und der über Google Maps erlangten Informationen erfolgt gemäß der Google-Nutzungsbedingungen
sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Google Maps. Der Gebrauch von Google Maps erfolgt dabei
ausschließlich zu internen Zwecken und greift auf die Anzeige von Kartenmaterial allein über die Google
Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die API zu.

 


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