Unter Folgenden Links erhalten Sie Informationen zu Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld:
https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
Gesetzliche Grundlage:
Unter Folgenden Links erhalten Sie Informationen zu Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld:
https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
Gesetzliche Grundlage:
Mit Beschluss des Landeskabinetts vom 12.01.2021 wurde geregelt, dass Eltern, die im Januar 2021 nicht auf die Notbetreuung in der Kita zurückgreifen, auch keine Beiträge bezahlen müssen.
Wer für sein Kind/ Kinder die Notbetreuung nutzt, zahlt wie gewohnt auch die Kostenbeiträge.
Pressemitteilung 12.01.2021 Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge
Werte Sorgeberechtigte,
laut den aktuellen rechtlichen Grundlagen und Beschlüssen, müssen die Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte bis zum 31.01.2021 schließen.
Eine Notbetreuung wird jedoch angeboten.
Wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss, bitten wir Sie, das untenstehende Formular ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Kita in Papierform abzugeben oder per Mail an folgende E-Mail-Adresse: mkrueger@stadt-kalbe-milde.de zu schicken.
Bitte geben Sie auch an, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind / Ihre Kinder die Notbetreuung in den darauffolgenden Wochen in Anspruch nehmen wird.
Sollten Sie während der angegebenen Zeit über „freie Tage“ verfügen, besteht kein Anspruch auf Notbetreuung. Bitte verzichten Sie auf die Betreuungszeit während der Notbetreuung.
Nachweis für den Bedarf an Notbetreuung: 2021-01-11 Nachweis Notbetreuung
Wichtig:
Lassen Sie sich im Nachweis vom Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie in einen der aufgeführten Berufe tätig sind und Home-Office bzw. flexible Arbeitszeiten nicht möglich sind.
Es ist zwingend erforderlich, dass der andere Elternteil der nicht in einem der aufgeführten Bereiche tätig ist, eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt und der Arbeitgeber ggf. bescheinigt, dass das Verlegen der Arbeit in das Home-Office nicht möglich ist und keine flexible Arbeitszeit möglich ist.
Es können nur vollständig ausgefüllte Nachweise für die Notbetreuung bearbeitet werden.
Die aktuelle Informationen können Sie hier nachlesen:
Neunte_SARS-CoV-2-EindaemmungsVO_Lesefassung
Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen 08.01.2021
Elternbrief zu den Beschränkungen des Betriebes von Kitas vom 15.12.2020
Stand (11.01.2021)
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes-Sachsen-Anhalt tritt am 11.01.2021 in Kraft. Die bisherigen Beschlüsse bleiben bis zum 31.01.2021 bestehen und werden durch strengere Kontaktbeschränkungen ergänzt. Nach der geänderten Verordnung werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung nicht mehr ausgenommen. Schulen und Kitas bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Die Beschulung erfolgt im Distanzunterricht mit der Ausnahme für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben geschlossen. Die Landkreise sind verpflichtet, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu verordnen, soweit die Inzidenz den Wert von 200 je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet und dies mindestens über fünf Tage andauert. Ausnahmen von diesen Einschränkungen sind nur beim Vorliegen triftiger Gründe zulässig.
Nachdem am vergangenen Freitag erneut ein äußerlich gesunder Baum im Kurpark Kalbe (Milde) auf den Hauptweg gestürzt ist und wir nachfolgend schädlingsbedingte massive Wurzelrückbildungen feststellen mussten, macht sich eine Komplettsperrung der Parkanlage unvermeidlich. Es besteht im Park akute Lebensgefahr. Nach entsprechenden Hinweisen von höheren Fachbehörden werden Sperranlagen errichtet, die eine Nutzung der Parkanlage für die Öffentlichkeit ausschließen sollen. Die Maßnahme ist zunächst unbefristet.
Ich appelliere an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger!
gez. Karsten Ruth
Bürgermeister
Die Abfallwirtschaftshöfe in Gardelegen und Cheine und die Wertstoffhöfe Arendsee, Klötze, Diesdorf und Kalbe/Milde bleiben am 23.12.2020 und vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 wie gewohnt für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Am 24.12.2020 und 31.12.2020 sowie am 02.01.2021 bleiben alle Abfallwirtschaftshöfe und Wertstoffhöfe geschlossen!
Ab dem 04.01.2021 ist die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel an allen Standorten wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da!
Kontakt:
Bei Fragen steht die Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Abfallberatung ist telefonisch montags, mittwochs und donnerstags von 07:00 bis 15:45 Uhr, dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 07:00 bis 14:30 Uhr unter der Rufnummer 03907/720913 erreichbar. Oder Sie schreiben eine E-Mail unter: abfallberatung@deponie-gmbh.de
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten: www.deponie-gmbh.de oder www.altmarkkreis-salzwedel.de
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie und des steigenden Infektionsgeschehens, schließt das Burg- und Heimatmuseum „Altes Wachhaus“ ab dem 02.11.2020 bis auf Weiteres.
Wir Danken für Ihr Verständnis!