Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Kunst- und Kulturszene eingerichtet. In Not geratene Künstlerinnen und Künstler die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 400 EUR pro Person und Monat, zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Anträge können beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Allgemeinverfügung des Landes Sachsen-Anhalt für Veranstaltungen
Städte- und Gemeindebund Sachsen- Anhalt
Land gewährt Soforthilfen für Künstler- weitere umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturlandschaft geplant
Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Kulturbereich
– Hilfepaket der Bundesregierung für die Kulturschaffenden
– Informationen für Gesamtvertragspartner der GEMA
weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Die Bundesregierung – Hilfe für Künstler und Kreative https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten – Finanzielle Nothilfe im Rahmen der Corona-Krise https://www.gvl.de/coronahilfe
GEMA – Sofortmaßnahmen für die Kunden der GEMA https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/